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Hochbehälter Oswaldiberg

D.14Speicherbauwerk
BezeichnungHochbehälter Oswaldiberg
WasserberechtigerWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGVassachKG-Nr.75452
Grundstücks-Nr.105Behälterwasserspiegel h.ü.A.
 XYmin.max.
Koordinaten Bundesmeldenetz

166788,36

39490,17

 

688,62

Baujahr

2021

Anzahl Wasserkammern2
Behältertype

Röhrenbehälter

Volumen [m³]120
Material Oberfläche Wasserkammer
(zementös, Edelstahl, Polyethylen, Anstrich, Sonstiges:)
Edelstahl 
Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste

282  313

Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2

siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"

3 x pro Jahr 
zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
Maschinelle und
elektronische Anlagen

siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"

Armaturen

siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"

Probenahmestellen

Link zum Dokument            Anzeige im GIS-Plan

Maßnahmen aus Auflagen

282 Bescheid vom Amt der Kärntner Landesregierung, Zl.: 08-WV-1399/2020 (013/2021) vom 22.02.2021:

12. Die technische Eigenüberwachung, bzw. der laufende Betrieb der Wasserversorgungsanlage hat entsprechend der Ö-NORM B 2539, bzw. Trinkwasserverordnung (TWV idgF.) insbesondere durch die Führung eines Betriebs- und Wartungsbuches (gemäß ÖVGW W 85) zu erfolgen.

13. Über alle Leitungen und Anlageteile sind Bestandspläne (Lagepläne, Längs- und Querschnitte, sowie Pläne der Sonderbauwerke) anzufertigen und evident zu halten. Liegt ein digitaler Leitungskataster vor, so sind die Leitungen und Anlageteile (gemäß ÖWAV-Regelblatt 40 / ÖVGW Richtlinie W 104) in diesen einzutragen.

14. Die Wasserversorgungsanlage ist gemäß Trinkwasserverordnung (Eigenkontrolle) durch geschultes Personal zu betreiben und instand zu halten.

15. Die Wasserversorgungsanlage ist gemäß §134 WRG 1959 idgF. auf Kosten des Antragstellers zumindest alle 5 Jahre durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen technisch (gemäß Regelblatt ÖVGW Richtlinie W 59 und W 60) überprüfen zu lassen (Fremdüberwachung) und der Befund der Wasserrechtsbehörde unaufgefordert vorzulegen.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

Erhoben am 12.09.2018vonIng. Tosin