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Einzugsgebiet und Schutzzonen

Erfassen von Gefährdungen

Die Erfassung von Gefährdungen in den Einzugsgebieten und Schutzzonen soll nach der Überführung der EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht von den zuständigen Ministerien, bzw. den zuständigen Abteilungen der jeweiligen Landesregierungen erfolgen.

Bis zur Umsetzung dieser Gefahrenermittlung durch die o.a. Institutionen (voraussichtlich bis 12.07.2027) wurden vorübergehend die beim Wasserwerk Villach vorhandenen Studien und Gutachten (z.B. Vulnerabilitätsuntersuchung Dobratsch), Schutzgebietsbescheide, Checkliste Gefährdungen lt. ÖVGW- Richtlinie W 88 - Anhang D, usw. zur Erfassung von Gefährdungen in den Einzugsgebieten und Schutzzonen herangezogen.