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Hochbehälter Unterwollanig

D.09Speicherbauwerk
BezeichnungHochbehälter Unterwollanig
WasserberechtigerWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGWollanigKG-Nr.75459
Grundstücks-Nr.600/3Behälterwasserspiegel h.ü.A.
 XYmin.max.
Koordinaten Bundesmeldenetz

166858,55

37733,93

 

611,13

Baujahr2016Anzahl Wasserkammern2
Behältertype

Brillenbehälter

Volumen [m³]190
Material Oberfläche Wasserkammer
(zementös, Edelstahl, Polyethylen, Anstrich, Sonstiges:)
zementös 
Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste

125, 168

Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2

siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"

3 x pro Jahr 
zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen

H.03

Maschinelle und
elektronische Anlagen

siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"

Pumpen

siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"

Armaturen

siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"

Probenahmestellen

Link zum Dokument            Anzeige im GIS-Plan

Maßnahmen aus Auflagen

125 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8W-WVA-2127/XLVIII/5/98 vom 2.09.1998:

2. Bei Bau und Betrieb der Anlage sind die Vorschriften der einschlägigen ÖNORMEN (insbes. B 2538 und B 2539) und der Dienstnehmerschutzvorschriften einzuhalten.

14. Es darf keine, auch keine absperrbare Verbindung zwischen der WVA und einer Einzelwasserversorgungsanlage oder einer Nutzwasserversorgungsanlage hergestellt werden.

17. Die Abgabe des Wassers an die einzelnen Abnehmer hat zur Hintanhaltung einer Wasserverschwendung grundsätzlich nur über Wasserzähler zu erfolgen. Die Wasserabgabe aus Speicherbehältern hat über Großwasserzähler zu erfolgen.

19. Die technische Überwachung (Betrieb) der Anlage hat gemaß ÖNORM B 2539 zu erfolgen.

168 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 15-WV-2127R48/25-2006 vom 28.11.2006:

Anm.: Die Dauervorschreibungen des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides vom 02.09.1998, Zl.: 8W-WVA-2127XLVIII/5/98 sind weiterhin einzuhalten.

Gemaß §134 WRG ist der Betriebszustand sowie die Wirksamkeit der Anlage auf Kosten des Wasserberechtigten (hier Wasserwerk Villach) längstens alle 5 Jahre durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen überprüfen zu lassen. Das Ergebnis der Überprüfung ist der Wasserrechtsbehörde in Form eines Befundes unaufgefordert vorzulegen.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

Erhoben am 12.09.2018vonIng. Tosin