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Hochbehälter Weinitzen

D.06Speicherbauwerk
BezeichnungHochbehälter Weinitzen
WasserberechtigerWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGVölkendorfKG-Nr.75455
Grundstücks-Nr.721Behälterwasserspiegel h.ü.A.
 XYmin.max.
Koordinaten Bundesmeldenetz

164083,36

37483,17

 

591,04

Baujahr2017-2018Anzahl Wasserkammern2
Behältertype

Brillenbehälter

Volumen [m³]1.000
Material Oberfläche Wasserkammer
(zementös, Edelstahl, Polyethylen, Anstrich, Sonstiges:)
Edelstahl 
Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste

253, 258, 259

Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2

siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"

3 x pro Jahr 
zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen

H.01

Maschinelle und
elektronische Anlagen

siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"

Pumpen

siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"

Armaturen

siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"

Probenahmestellen

Link zum Dokument            Anzeige im GIS-Plan

Maßnahmen aus Auflagen

253 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8-WV-1241/2017 (009/2017) vom 1.06.2017

9. Nach dem Bau einer Rohrleitungsstrecke oder dem Ausbau eines Teiles eines Wasserversorgungssystems oder dem Austausch einer Rohrleitung oder eines Teiles eines Wasserleitungssystemssind die entsprechenden Rohrleitungen und Anschlussleitungen gem. Ö-NORM EN 805 durch Spülen und/oder Verwendung von Desinfektionsmittel zu desinfizieren.

10. Die technische Eigenüberwachung, bzw. der laufende Betrieb der Wasserversorgungsanlage hat entsprechend der Ö-NORM B 2539, bzw. Trinkwasserverordnung (TWV idgF.) insbesondere durch die Führung eines Betriebs- und Wartungsbuches (gemäß ÖVGW W 85) zu erfolgen.

11. Über alle Leitungen und Anlageteile sind Bestandspläne (Lagepläne, Längs- und Querschnitte, sowie Pläne der Sonderbauwerke) anzufertigen und evident zu halten. Liegt ein digitaler Leitungskataster vor, so sind die Leitungen und Anlageteile (gemäß ÖWAV-Regelblatt 40 / ÖVGW Richtlinie W 104) in diesen einzutragen.

12. Die Wasserversorgungsanlage ist gemäß Trinkwasserverordnung (Eigenkontrolle) durch geschultes Personal zu betreiben und instand zu halten.

13. Die Wasserversorgungsanlge ist gemäß §134 WRG 1959 idgF. auf Kosten des Antragstellers zumindest alle 5 Jahre durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen technisch (gemäß Regelblatt ÖVGW Richtlinie W 59 und W 60) überprüfen zu lassen (Fremdüberwachung) und der Befund der Wasserrechtsbehörde unaufgefordert vorzulegen.

14. Um die Einleitwassermenge zu begrenzen, ist im Bereich des Grundablasskastensdes Behälters eine Drossel DN 100 vorzusehen. Die Einbindung in den bestehenden Kanalschacht ist mittels Kernbohrung herzustellen und das geplante PP-Kanalrohr DN 200 dicht einzubinden. Die Entleerung des Behälters ist in der niederschlagsfreien Zeit durchzuführen.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

Erhoben am 12.09.2018vonIng. Tosin