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UV-Desinfektionsanlage Obere Fellach

H.01Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen
BezeichnungUV-Desinfektionsanlage Obere Fellach
WasserberechtigerWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGSt. MartinKG-Nr.75441
Grundstücks-Nr.560/2 
Koordinaten BundesmeldenetzXYEinspeisestelle h.ü.A..
165845,0336492,15

?

Kurzbeschreibung des MesspunktesKoordinaten wurden über GIS ermittelt.

Baujahr

1991-1992; Erneuerung 2014
Art der Aufbereitung
(Desinfektion, Entsäuerung, Enteisenung/Entmanganung, Nitratentfernung, Filtration, Sonstige:)
Desinfektion
Leistung der Aufbereitung[l/s][m³/h][m³/d]
3001.08025.920
Wasserbezug von:Unionquelle und/oder Thomasquelle
Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste

96,108, 247, 248

Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2

siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"

monatlich 
Wartungs- und Betriebsvorschriften vorhanden

siehe "pit-Kommunal-Wasser"

zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
WassergewinnungsgebieteB.01
WassergewinnungsstellenB.01/01  B.01/02
SpeicherbauwerkeD.01
Armaturen

siehe "Anlagenschema" bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"

Probenahmestellen

Link zum Dokument            Anzeige im GIS-Plan

Maßnahmen aus Auflagen

96 Bescheid vom Amt der Kärntner Landesregierung, Zl.: 8W-WVA-2127/III/35/90 vom 12.09.1990:

Pkt.6) Nach Rohrbrüchen und vor Inbetriebnahme neuer Leitungsnetze ist eine Chlorung der betroffenen Leitungsstränge durchzuführen.
Pkt.8) Untersuchungen des desinfizierten Wassers haben zumindest nach dem Österr.Lebensmittelbuch, Kap. B1 Trinkwasser zu erfolgen.

108 Bescheid vom Amt der Kärntner Landesregierung, Zl.: 8W-WVA-2127/III/48/96 vom 10.06.1996:

Pkt.6) Nach Rohrbrüchen und vor Inbetriebnahme neuer Leitungsnetze ist eine Chlorung der betroffenen Leitungsstränge durchzuführen.

Pkt.7) Strahlertausch und Reinigung der UV-Anlage nach 7000 Betriebsstunden; Führen eines Betriebstagebuches gem. Pkt. 7.6 des Ausführungsberichtes.

Pkt.8) Untersuchungen des desinfizierten Wassers haben zumindest nach dem Österr.Lebensmittelbuch, Kap. B1 Trinkwasser zu erfolgen. In kürzeren Abständen sind Eigenuntersuchungen durchzuführen. Es wird empfohlen in regelmäßigen Abständen das Quellwasser auf seine Neigung zur Wiederverkeimung zu untersuchen.

Pkt.9) Die Chlordioxidanlage ist für Notfälle weiterhin in funktionsfähigem Zustand zu halten.

Anm.: Die Auflage aus Pkt.9) wurde mit Bescheid des AdKLR, Zl.: 8W-WVA-2127/III/60/98 vom 9.7.1998 dahingehend abgeändert, dass nunmehr lediglich ein geeignetes Desinfektionsmittel in ausreichender Menge für Notfälle bereitzuhalten ist. Diese Auflage wurde wiederum mit Bescheid des AdKLR, Zl.: 08-WV-2127R3/1999 (050/2018) vom 12.11.2018 aufgehoben.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

Erhoben am 27.11.2018vonIng. Tosin